Sep 07, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Wie man legal wirtschaftliche Aktivitäten im Wald durchführt

Die Erholung im Wald ist für die Ukrainer eine weit verbreitete Freizeitbeschäftigung, da das Territorium unseres Landes reich an Waldgebieten ist und 9,6 Millionen Hektar umfasst. Aus diesem Grund versuchen erfinderische Unternehmer oder normale Bürger zunehmend, auf mit Waldplantagen bedeckten Flächen ganze Erholungsgebiete einzurichten. Dies wurde vom Landfonds der Ukraine gemeldet.

 

Aber ist eine solche Nutzung immer legal?

Lassen Sie uns also herausfinden, welche Formen der Landnutzung im Wald existieren und welche Option für die Nutzung am optimalsten ist. Konzentrieren wir uns zunächst auf die Definitionen von „Wald“ und „Waldgrundstück“. Gemäß Artikel 1 des Forstgesetzes der Ukraine wird der Begriff Wald als eine Art natürlicher Komplex (Ökosystem) definiert, der hauptsächlich Gehölz- und Strauchvegetation mit entsprechenden Böden, Krautvegetation, Tierwelt, Mikroorganismen und anderen natürlichen Bestandteilen verbindet, die in ihrer Entwicklung miteinander verbunden sind, sich gegenseitig und die umgebende natürliche Umwelt beeinflussen.

Ein Waldgrundstück wiederum ist ein Grundstück des Waldfonds der Ukraine mit definierten Grenzen, das einem Landnutzer oder Grundstückseigentümer für die Waldbewirtschaftung oder andere öffentliche Zwecke gemäß der Landgesetzgebung zur Verfügung gestellt oder entzogen wird. Generell gilt, dass Waldgrundstücke, wie alle anderen auch, genutzt, gepachtet oder Eigentum sein können.

Ukrainische Staatsbürger können Waldgrundstücke mit einer Gesamtfläche von bis zu 5 Hektar als Teil von bäuerlichem, landwirtschaftlichem und anderem geschlossenen Landbesitz kostenlos oder gegen Gebühr erwerben. Sie können auch Eigentümer von Wäldern sein, die durch Aufforstung auf von ihnen erworbenen Grundstücken entstanden sind.

Wälder, die von Bürgern und juristischen Personen auf ihren ihnen gehörenden Grundstücken angelegt wurden, sind Privatbesitz dieser Bürger und juristischen Personen.

Das Nutzungsrecht an Wäldern wird in Form einer dauerhaften und vorübergehenden Nutzung ausgeübt. Wälder auf staatlichen oder kommunalen Flächen werden zur forstlichen Bewirtschaftung ohne Festlegung einer Frist an spezialisierte staatliche oder kommunale Forstbetriebe, andere staatliche oder kommunale Betriebe, Institutionen und Organisationen mit spezialisierten Forstbetrieben überlassen. Diese Möglichkeit steht Bürgern oder Unternehmen nicht zur Verfügung, aber es gibt eine gute Alternative – die vorübergehende Nutzung von Wäldern. Gegenstand einer vorübergehenden Nutzung können alle Wälder sein, die sich in staatlichem, kommunalem oder privatem Eigentum befinden.

Die vorübergehende Nutzung von Wäldern kann langfristig erfolgen – für einen Zeitraum von einem bis fünfzig Jahren, und kurzfristig – für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr.

Die langfristige, vorübergehende Nutzung von Wäldern basiert auf einem Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Waldflächen, die für Jagd-, Erholungs-, Sport-, Tourismus-, Bildungs- und wissenschaftliche Forschungszwecke vorgesehen sind.

Die langfristige vorübergehende Nutzung staatlicher und kommunaler Wälder erfolgt ohne Entzug von Grundstücken von ständigen Waldnutzern auf der Grundlage von Entscheidungen der zuständigen Exekutivbehörden und kommunalen Selbstverwaltungsorgane, die im Rahmen ihrer Befugnisse mit Zustimmung der ständigen Waldnutzer und des Exekutivorgans, das die staatliche Forstpolitik umsetzt, getroffen werden.

Die Behörde, die befugt ist, Wälder zur vorübergehenden Nutzung bereitzustellen, kann eine Vor-Ort-Inspektion einer solchen Fläche durchführen, bevor sie die Zuweisung einer Waldfläche zur langfristigen vorübergehenden Nutzung genehmigt.

Die kurzfristige vorübergehende Nutzung von Wäldern zur Gewinnung von sekundärem Waldmaterial, zur Nebennutzung des Waldes und zu anderen in diesem Forstgesetz vorgesehenen Zwecken erfolgt ohne Grundstücksentzug von Waldeigentümern, dauerhaften Waldnutzern auf der Grundlage einer vom Waldeigentümer erteilten Sondergenehmigung, dauerhaften Waldnutzern von Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Bürgern der Ukraine, Ausländern, Staatenlosen und ausländischen juristischen Personen.

Gleichzeitig hat ein vorübergehender Waldnutzer nicht das Recht, Waldgrundstücke zur vorübergehenden Nutzung an andere Personen zu übertragen (z. B. Unterverpachtung von Grundstücken).

Schließlich entsteht gemäß Artikel 125 des Bodengesetzbuchs der Ukraine das Recht zur Nutzung eines Grundstücks ausschließlich nach seiner staatlichen Registrierung.

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