In der Ukraine ist das Eigentumsrecht oder die dauerhafte Nutzung von Grundstücken in der Regel mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Grundsteuer verbunden, die Steuergesetzgebung sieht jedoch für bestimmte sozial schwache Gruppen eine Ausnahme vor. Dies sei in der Abgabenordnung der Ukraine vorgesehen, schreibt agronews.ua.
Laut Gesetz sind folgende Personengruppen von der Zahlung der Grundsteuer befreit:
– Rentner (nach Alter). Die größte Gruppe: Wenn Sie aufgrund Ihres Alters im Ruhestand sind, haben Sie Anspruch auf ein Privileg;
– Menschen mit Behinderungen der Gruppen I und II;
– Kriegsveteranen: einschließlich Teilnehmer an Feindseligkeiten und Personen, die unter das Gesetz „Über den Status von Kriegsveteranen…“ fallen;
– Eltern vieler Kinder: Personen, die drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren großziehen;
– Opfer von Tschernobyl: Bürger, die gesetzlich als von der Katastrophe von Tschernobyl betroffen anerkannt sind.
Während des Zeitraums der einheitlichen Steuer der vierten Gruppe sind Eigentümer von Grundstücken von der Zahlung der Grundsteuer befreit, wenn sie diese Grundstücke an einen Zahler der einheitlichen Steuer der vierten Gruppe verpachtet haben.
Die Befreiung gilt nur für ein Grundstück jeder Nutzungsart innerhalb der festgelegten Flächennormen, beispielsweise bis zu 2 Hektar für landwirtschaftliche Grundstücke und verschiedene Beschränkungen für die Bebauung je nach Siedlungsart.
Wenn die Fläche des Grundstücks die festgelegten Normen überschreitet, wird die Steuer nur für den Teil gezahlt, der über die privilegierte Fläche hinausgeht. Im Jahr 2026 gilt weiterhin die Befreiung von der Grundsteuer für Grundstücke in Gebieten mit aktiven Feindseligkeiten oder vorübergehend besetzten Gebieten (gemäß der offiziellen Liste des Ministeriums für Reintegration). Auch verminte Grundstücke werden nicht besteuert.
Die Grundsteuer in der Ukraine im Jahr 2026 wird unter Berücksichtigung der neuen Indexierung und der bestehenden militärischen Privilegien berechnet. Für die Berechnung der Steuer im Jahr 2026 (für das Jahr 2025) wird ein Koeffizient von 1,08 angewendet. Dies gilt für alle Grundstückskategorien.





