May 10, 2023 Eine Nachricht hinterlassen

Handelsministerium: Erhebt weiterhin Antidumpingzölle auf Neoprenimporte mit Ursprung in Japan, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union

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Am 9. gab das Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 17 von 2023 heraus, in der beschlossen wurde, ab dem 10. Mai 2023 mit der Umsetzung weiterhin Antidumpingzölle auf Einfuhren von Chloroprenkautschuk mit Ursprung in Japan, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zu erheben Zeitraum von fünf Jahren.

Gemäß Artikel 50 der Antidumpingverordnung der Volksrepublik China schlägt das Handelsministerium der Zollkommission des Staatsrats auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse vor, weiterhin Antidumpingmaßnahmen umzusetzen. Die Tarifkommission des Staatsrates hat die obige Entscheidung auf der Grundlage der Empfehlung des Handelsministeriums getroffen.

Der Umfang der Produkte, die dem Antidumpingzoll unterliegen, sind die Produkte, für die die ursprünglichen Antidumpingmaßnahmen gelten, was mit dem Umfang der Produkte in der Bekanntmachung Nr. 23 von 2005 des Handelsministeriums übereinstimmt. Ab dem 10. Mai 2023 müssen Importunternehmen bei der Einfuhr von Neopren mit Ursprung in Japan, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union einen entsprechenden Antidumpingzoll an den Zoll der Volksrepublik China zahlen.

Chloroprenkautschuk wird hauptsächlich für Draht- und Kabelummantelungen, Gummischläuche, ölbeständige Gummiprodukte sowie für Gebäudeabdichtungsmaterialien, Dichtungsmaterialien, Klebstoffe, Meeresentwicklung, Medizin und Gesundheit, Energieentwicklung und andere Aspekte verwendet.

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